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Nachhaltigkeitsbericht der Rheingauer Volksbank eG
Nachhaltigkeitsbericht der Rheingauer Volksbank eG

Berichtsjahr

Deutscher Nachhaltigkeitskodex
Allgemein
Allgemeine Informationen

Unternehmensprofil

Name der Firma

Rheingauer Volksbank eG

Website des Unternehmens

https://www.rheingauer-volksbank.de/startseite.html

Anzahl der Angestellten

<250

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell

Das genossenschaftliche Finanzinstitut Rheingauer Volksbank eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit juristischem Sitz in Geisenheim. Die im Jahr 1862 gegründete Bank hatte zum Ende des Jahres 2023 eine Bilanzsumme von €1,94 Milliarden, Eigenkapital in Höhe von rd. €196,0 Millionen, insgesamt 256 Mitarbeitende (davon 25 Auszubildende), 15 Geschäftsstellen, 3 Beratungszentren, 5 SB-Stellen,…

Firmensitz

Deutschland

Unternehmenssektor

Finanzdienstleistungen außer Versicherungen und Rentenfinanzierung

Firmentyp

Eingetragene Genossenschaft

Börsennotiert

Nein

Berichterstattung

Berichtsjahr

2023

Im DNK-Bericht verwendete Leistungsindikatoren

GRI SRS (GRI -Standards)

Ist Ihr Unternehmen von der Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen und Informationen bezüglich der Diversität betroffen?

Nein

Verpflichtung zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie

Nicht meldepflichtig und berichtet nicht gemäß der EU-Taxonomie

Berichterstattung über die Verpflichtung nach dem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte

Nein, keine Berichterstattung nach NAP

Kontakt für den Bericht

Frau Aileen Clarke Winkeler Strasse 64a 65366 Geisenheim Deutschland (06722) 503-176 aileen.clarke@rvb-online.de

Prüfung

Wurde die Überprüfung in Zusammenarbeit mit dem DNK-Team durchgeführt?

Nein

Qualität der Berichtsprüfung

Begrenzte Gewissheit (Überprüfung mit begrenzter Gewissheit)

Kontaktdaten des externen Auditors

Eine externe Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichtes erfolgt nicht.

Strategie
1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Aspekt 1: Verfolgt Ihr Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie?

Ja

Aspekt 1.1: Wird die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens getrennt oder in eine übergreifende Unternehmensstrategie aufgenommen?

Die Geschäfts- und Risikostrategie enthielt in der Berichtsperiode eine Teilstrategie "Nachhaltigkeit ", welche fortlaufend weiterentwickelt wird.

Aspekt 1.2: Falls Ihr Unternehmen noch keine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt, geben Sie an, ob Sie beabsichtigen, in Zukunft eine Strategie zu entwickeln

Die Geschäfts- und Risikostrategie enthielt in der Berichtsperiode eine Teilstrategie "Nachhaltigkeit ", welche fortlaufend weiterentwickelt wird.

Aspekt 2: Wichtige Handlungsfelder, die die Nachhaltigkeitsstrategie definiert

Die Genossenschaftsidee, insbesondere die Vision „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“, welche von der UN als immaterielles Kulturerbe anerkannt ist, verbindet den wirtschaftlichen Erfolg mit diesem Gedanken des gesellschaftlich nachhaltigen Handelns. Diese gemeinsamen genossenschaftlichen Werte sowie die gelebte Kultur der Offenheit und Transparenz begründen die Stärke der Bank.…

Aspekt 2.1: Die Bereiche, in denen das Unternehmen Nachhaltigkeitsmaßnahmen umgesetzt hat

Nachhaltigkeit umfasst die folgenden Handlungsfelder: - Strategie - Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung - Geschäftsbetrieb - Kerngeschäft - Kommunikation und Gesellschaft - Ethik und Kultur Die genossenschaftlichen Werte (Mitgliedernutzen, Regionalität, Partnerschaft/Kooperation, Werte/Gemeinschaft/Haltung und Innovation) zahlen auf oben genannte Entwicklungsziele in besonderem Maße ein.…

Aspekt 3: Auf welchen wesentlichen Standards und Zielen basiert die Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung des Engagements und auch im Rahmen des Aufbaus eines Nachhaltigkeitsmanagements orientiert sich die Bank an dem Leitfaden „Nachhaltig Wirtschaften“ des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und nutzt die hierin enthaltenen Instrumente. Der Leitfaden berücksichtigt explizit die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable…

Strategie
2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Aspekt 1: Beschreibung der ökologischen, sozioökonomischen und politischen Besonderheiten des Umfelds, in dem Ihr Unternehmen tätig ist

Nachhaltigkeit gewinnt auch weiterhin immer mehr an Bedeutung. Eine Vielzahl von Unternehmen der deutschen Realwirtschaft, auch mittelständische Unternehmen, forcieren eine nachhaltige und zukunftssichere Aufstellung ihrer Geschäftsmodelle. Der Finanzbranche wird in diesem Transformationsprozess eine fundamentale Rolle zuteil. Dies durch den hohen Investitionsbedarf, welcher von der…

Aspekt 2: Welche wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen werden von Ihrem Geschäftsbetrieb betroffen

Eine formale Wesentlichkeitsanalyse ist in der Berichtsperiode nicht erfolgt. Dennoch hat die Bank eine Perspektive auf Nachhaltigkeitsthemen entwickelt, die durch ihre Geschäftstätigkeit zukünftig positiv und negativ beeinflusst werden können. Positive Einflüsse auf die Umwelt und die Gesellschaft umfassen perspektivisch folgende Punkte: Es besteht die Möglichkeit, den Geschäfts­ und…

Aspekt 3: Welche wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen haben Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb

Das Kerngeschäftsgebiet erstreckt sich im Wesentlichen auf die Region des gesamten Rheingaus sowie die angrenzenden Gebiete (Rheingau-Taunus-Kreis). Weiter zählt die Bank zum angrenzenden Geschäftsgebiet das Rhein-Main-Gebiet. Die versteht sich als die persönliche Bank in der Region und für die Region und ist die einzige selbständige Bank im Rheingau. Die konjunkturelle Entwicklung bedingt durch…

Aspekt 4: Die Chancen und Risiken, mit denen Ihr Unternehmen aufgrund des Angehens von Nachhaltigkeitsthemen konfrontiert ist

Das Management von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen ist von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der Rentabilität und der Resilienz von Unternehmen und somit auch der Region. Diese sind daher im Folgenden pointiert aufgeführt. Chancen: - Erster Finanzpartner bei der Transformation zu einer nachhaltigen Zukunft zur Gewinnung von KundInnen - Nachhaltigkeit leben und kommunizieren,…

Aspekt 4.1: Geben Sie die Schlussfolgerungen an, die Sie aus den Chancen und Risiken für Ihr Nachhaltigkeitsmanagement ziehen

Das Management von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen ist von essentiell für die nachhaltige Sicherung der Rentabilität und der Resilienz von Unternehmen und somit auch der Region. Die Bank bewertet Nachhaltigkeit zusammenfassend als Chance und Verpflichtung zugleich. Daher gewinnt die Teilstrategie Nachhaltigkeit der Bank sowie der Auf- und Ausbau des internen Nachhaltigkeitsmanagements weiter an Bedeutung.

Strategie
3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Aspekt 1: Die mittel- und langfristigen Ziele, die Ihr Unternehmen als Teil seiner Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt hat

Die Bank forciert sowohl die in Kriterium 1 (Strategische Analyse und Maßnahmen) beschriebenen qualitativen Zielen als auch perspektivisch die Erreichung einer Reifegradstufe von 4 im NachhaltigkeitsCockpit. Von Bedeutung ist eine stetige, aber angemessene und adäquat gestaltete Weiterentwicklung in Richtung des forcierten Ziels. Hierzu strebt die Bank Integration und die Weiterentwicklung des…

Aspekt 2: Welche Ziele werden priorisiert

Die Bank priorisiert ihre Ziele grundsätzlich im Einklang mit der Relevanzbewertung der SDGs des BVR. Das im Berichtszeitraum forcierte Ziel, den CO2-Ausstoß pro Mitarbeiterkapazität im Vergleich zum festgelegten Leistungsindikator (tCO2e/MAK = 6,75) zu reduzieren, wurde entsprechend priorisiert und folglich als Leistungsindikator in der Geschäfts- und Risikostrategie aufgenommen. Pointiert…

Aspekt 2.1: Wie und warum werden die Ziele priorisiert

Das, in der Berichtsperiode forcierte Ziel, den CO2-Ausstoß pro Mitarbeiterkapazität im Vergleich zum Leistungsindikator (tCO2e/MAK = 6,75) zu reduzieren, bezieht sich auf das SDG „Maßnahmen zum Klimaschutz (13)“. Grundsätzliche zielen die von der Bank perspektivisch priorisierten Ziele auf die relevanten SDGs ab: -Maßnahmen zum Klimaschutz (13) -Bezahlbare und saubere Energie…

Aspekt 3: Wie wird die Erreichung der strategischen Nachhaltigkeitsziele überwacht

In der Berichtsperiode wurde die Erreichung des strategischen Nachhaltigkeitsziels, den CO2 Ausstoß pro Mitarbeiterkapazität im Vergleich zum Leistungsindikator (tCO2e/MAK = 6,75) qualitativ zu reduzieren, durch Erhebung und Vergleich der Daten kontrolliert. Zudem wurden in der Geschäfts - und Risikostrategie weitere Maßnahmen zur Erreichung strategischer Nachhaltigkeitsziele forciert, welche…

Aspekt 3.1: Wer innerhalb des Unternehmens ist für die Überwachung der strategischen Nachhaltigkeitsziele verantwortlich

Zur Überprüfung der Zielerreichung wurde eine Nachhaltigkeitsbeauftragte und ein Nachhalitgkeitsausschuss eingesetzt. Die Geschäftsleitung ist fester Bestandteil des Ausschusses, welcher vierteljährlich tagt.

Aspekt 4: Angabe, ob und in welchem Ausmaß die Nachhaltigkeitsziele auf den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDG) der Vereinten Nationen beruhen

Die von der Bank priorisierten SDGs sind: - Maßnahmen zum Klimaschutz (13) - Bezahlbare und saubere Energie (7) - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (8) - Partnerschaft zur Erreichung der Ziele (17) - Nachhaltige Städte und Gemeinden (11) - Industrie, Innovation und Kultur (9) - Nachhaltiger Konsum und Produktion (12) - Hochwertige Bildung (4) Das, in der Berichtsperiode forcierte…

Strategie
4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Aspekt 1: Die Schritte, die die Produkte/Dienstleistungen in der Wertschöpfungskette durchlaufen

Die Bank bietet Finanzdienstleistungen für Privat- und Firmenkunden an, welche die Wertschöpfung definieren. Leistungen werden sowohl selbst als auch in Zusammenarbeit mit Verbundpartner der genossenschaftlichen FinanzGruppe erbracht. Das Leistungsspektrum richtet sich nach den Bedürfnissen, Wünschen und Zielen der KundInnen, haben also als Hauptzweck, deren Bedarf zu decken. Die…

Aspekt 2: Welche Nachhaltigkeitsaspekte sind für die Schritte in der Wertschöpfungskette von Relevanz

Die Verbundpartner der genossenschaftlichen FinanzGruppe richten ihre Geschäftstätigkeit an anerkannten Nachhaltigkeitsstandards aus. Die DZ BANK Gruppe ist Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen (UN) und hat sich damit zu den zehn Grundsätzen bekannt. Die Unternehmen der DZ BANK Gruppe bekennen sich zu international anerkannten Menschenrechtsstandards wie den Prinzipien des…

Aspekt 2.1: Wie tief in der Wertschöpfungskette werden die Nachhaltigkeitskriterien verifiziert

Im Berichtsjahr wurden im Bezug auf die Kreditvergabe sowie die Eigenanlagen erste Nachhaltigkeitsrichtlinien festgelegt. Die Prüfung der Einhaltung dieser festgelegten Kriterien ist in den jeweiligen Prozessablauf integriert.

Aspekt 3: Sind die jeweiligen sozialen und ökologischen Probleme der einzelnen Werschöpfungsstufen bekannt?

Es sind derzeit keine sozialen und ökologischen Probleme entlang der Wertschöpfungskette bekannt.

Aspekt 3.1: Wie werden diese sozialen und ökologischen Probleme angegangen?

Derzeit sind keine sozialen und ökologischen Probleme entlang der Wertschöpfungskette bekannt sind. Dennoch wurden für das Kreditgeschäft und das Eigenanlagegeschäft im Berichtsjahr erste Kriterien definiert.

Aspekt 4: Angabe, ob und auf welche Weise das Unternehmen mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern über die sozialen und ökologischen Probleme kommuniziert

Es sind derzeit keine sozialen und ökologischen Probleme entlang der Wertschöpfungskette bekannt.

Aspekt 4.1: Arbeitet Ihr Unternehmen mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern zur Lösung der sozialen und ökologischen Probleme zusammen und wenn ja, wie?

Da derzeit keine sozialen und ökologischen Probleme entlang der Wertschöpfungskette bekannt sind, erfolgte keine Erarbeitung von entsprechenden Maßnahmen.

Prozessmanagement
5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Aspekt 1: Wie die zentrale Verantwortung für Probleme der Nachhaltigkeit auf betrieblichen und leitenden Ebenen zugewiesen wird

In der Berichtsperiode ist die zentrale Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen auf operativer oder Führungsebene zugeteilt. Die Bank ernannte im Jahr 2022 eine Nachhaltigkeitsbeauftragten, welche eine leitende Funktion in der Koordination und Dokumentation von Nachhaltigkeitsaktivitäten einnimmt. Die Nachhaltigkeitsbeauftragte bildet dabei auch die Schnittstelle zwischen dem Vorstand und den…

GRI KPIs - Werte

Die Werte, Prinzipien, Standards und Verhaltensnormen der Organisation

Die als Weltkulturerbe von der UN anerkannte Genossenschaftsidee verbindet seit ihrer Entstehung vor über 170 Jahren wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln. Die Kraft der Gruppe basiert auf gemeinsamen genossenschaftlichen Werten sowie einer Kultur der Offenheit und der Transparenz. Der Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und handeln zusammen mit KundInnen,…

Prozessmanagement
6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Aspekt 1.1: Wie ist die Nachhaltigkeitsstrategie in den täglichen Geschäftstätigkeiten verankert?

Im Leitbild der Bank ist Nachhaltigkeit verankert, ebenso in den bereits genannten genossenschaftlichen Werten. Die Thematik der Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil der Geschäfts- und Risikostrategie. Innerhalb des Berichtszeitraums erfolgte hierin eine Integration als Teilstrategie. Ein Ausbau der Gewichtung der Thematik ist fortlaufend vorgesehen. Zudem wurden, wie bereits erläutert,…

Prozessmanagement
7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Aspekt 1: Welche Leistungsindikatoren werden gemessen, um die Nachhaltigkeitsziele zu steuern und zu überwachen?

Als nichtfinanziellen Leistungsindikator zur Steuerung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsziele, definiert die Bank den CO2-Ausstoß pro Mitarbeiterkapazität (tCO2e/MAK, welche auch in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert ist. Zudem wurden für das Berichtsjahr und das folgende Geschäftsjahr strategische qualitative Nachhaltigkeitsziele vereinbart, welche in regelmäßigen Abständen durch…

Aspekt 2: Wie stellen Sie die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz von Daten sicher?

Die Bank gewährleistet die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten durch eine Orientierung am BVR-Leitfaden und durch externe Beratung der DG Nexolution und Atlas Metrics. In Kooperation mit der DG Nexolution und im Rahmen des Projekts „Mission CO2“ hat die Bank Messverfahren zur Erfassung des Ressourcenverbrauchs und die damit verbundenen Treibhausgas-­Emissionen, basierend…

Prozessmanagement
8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Aspekt 1: Gibt es ein Vergütungssystem oder andere, nicht-monetäre Anreize für Arbeitnehmer und Führungskräfte, in die die Nachhaltigkeitsziele eingebunden werden?

Nein

Aspekt 1.1: Wenn es kein Vergütungssystem oder andere, nicht-monetäres Anreize für Mitarbeiter und Führungskräfte gibt, in die die Nachhaltigkeitsziele aufgenommen wurden, eine Angabe darüber, ob dies geplant ist

Die Vergütungsregelungen stehen im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen der Bank und sind darin auch auf die Förderung der Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens ausgerichtet. Die Vergütungspolitik der Bank basiert auf dem geltenden Tarifvertrag für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der genossenschaftlichen Zentralbanken. Über die Eingruppierung nach der tariflichen Vergütungsordnung…

Aspekt 2: Wie wird die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, für die es ein Vergütungssystem oder ein anderes nicht-monetäres Anreizsystem gibt, überwacht?

Eine Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele in dem bestehenden Vergütungssystem erfolgte in der Berichtsperiode nicht. Wie in Kriterium 3 (Ziele) beschrieben erfolgte in der Berichtsperiode eine Kontrolle des strategischen Nachhaltigkeitsziels. Im Berichtsjahr 2022 wurde eine Nachhaltigkeitsbeauftragte und ein Nachhaltigkeitsausschuss mit dieser Aufgabe betraut.

Aspekt 2.1: Welche Körperschaften innerhalb des Unternehmens sind für die Überwachung der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele verantwortlich, für die ein Vergütungssystem oder nicht-monetäre Anreizsysteme geschaffen wurden

Bisher sind keine Nachhaltigkeitsziele in ein Vergütungssystem oder ein anderes nichtmonetäres Anreizsystem integriert. Daher wurde noch keine Zuständigkeiten für deren Überwachung festgelegt.

Aspekt 3: Sind die Nachhaltigkeitsziele Teil der Bewertung der höchsten Ebene der Unternehmensführung, die von den Kontrollgruppen durchgeführt werden?

Nein

Aspekt 3.1: Auf welchen Nachhaltigkeitszielen basiert die Bewertung der höchsten Ebene der Unternehmensführung, die von Kontrollgruppen durchgeführt wird?

Nachhaltigkeitsziele stellen in der Berichtsperiode keinen wesentlichen Bestandteil der Evaluation der obersten Führungsebene dar. Eine Entscheidung hierzu wird perspektivisch getroffen.

GRI KPIs - Vergütungspolitik

Beschreibung der Vergütungspolitik in Bezug auf feste und variable Zahlungen für die höchste Ebene der Unternehmensführung und leitende Angestellte

Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus fixen (§ 2 Abs. 6 InstitutsVergV) und variablen (§ 2 Abs. 3 InstitutsVergV) Gehaltsbestandteilen zusammen. Die Vergütungsgrundsätze gewährleisten, dass von den fixen und variablen Gehaltsbestandteilen keine negativen Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen und keine Beeinträchtigung von Kundeninteressen im Sinne der…

Beschreibung der Vergütungspolitik in Bezug auf variable Bezahlung für die höchste Ebene der Unternehmensführung und leitende Angestellte

Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus fixen (§ 2 Abs. 6 InstitutsVergV) und variablen (§ 2 Abs. 3 InstitutsVergV) Gehaltsbestandteilen zusammen. Die Vergütungsgrundsätze gewährleisten, dass von den fixen und variablen Gehaltsbestandteilen keine negativen Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen und keine Beeinträchtigung von Kundeninteressen im Sinne der…

Beschreibung der Vergütungsrichtlinien in Bezug auf Einstellungsprämien und andere Anreizzahlungen im Rahmen der Rekrutierung für die höchste Ebene der Unternehmensführung und leitende Angestellte

Einstiegsprämien oder Rekrutierungsanreizzahlungen für das höchste Leitungsorgan und leitende Führungskräfte wurden in der Berichtperiode nicht gezahlt. Daher sieht die Bank von einer Veröffentlichung der Vergütungsrichtlinien ab.

Beschreibung der Vergütungspolitik in Bezug auf Kündigungszahlungen für die höchste Ebene der Unternehmensführung und leitende Angestellte

Die Bank legt Kriterien für die Bestimmung von Abfindungsbeträgen im Sinne des § 3 Abs. 5 InstitutsVergV sowie einen Höchstbetrag von einzelnen Abfindungszahlungen fest. Die grundsätzlichen Kriterien für die Höhe der Abfindungszahlung sind u.a. das Bruttomonatsgehalt und die Betriebszugehörigkeit. Für den Vorstandsbereich erfolgt die Festlegung durch Beschluss des Aufsichtsrats.

Beschreibung der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit Rückforderungen für die höchste Ebene der Unternehmensführung und leitende Angestellte

Rückforderungen des höchsten Leitungsorgans und der leitenden Führungskräfte wurden in der Berichtsperiode nicht verzeichnet. Daher sieht die Bank von einer Veröffentlichung der Vergütungsrichtlinien ab.

Beschreibung der Vergütungspolitik in Bezug auf die Altersvorsorge für die höchste Ebene der Unternehmensführung und leitende Angestellte

Die betriebliche Altersversorgung der GeschäftsleiterInnen erfolgt in Form einer Direktzusage oder einem Zuschuss zu einer externen Versorgungsbildung.

Beschreibung, wie Leistungskriterien in der Vergütungspolitik mit den Zielen der höchsten Entscheidungsträger und leitenden Angestellten für wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen in Verbindung stehen

Die Vergütungssysteme orientieren sich an dem nachhaltigen Erfolg der Bank. Diese ist tarifgebunden, das heißt es erfolgt mindestens die Zahlung des tariflichen Grundgehalts als Festgehalt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder bemisst sich nach dem zugrunde liegenden Dienstvertrag, der sich an den Empfehlungen des BVR orientiert. Die AufsichtsrätInnen erhalten gegebenenfalls Sitzungsgelder als Aufwandsentschädigungen.

Prozessmanagement
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Aspekt 1: Wurden die wichtigsten Anspruchsgruppen Ihres Unternehmens identifiziert?

Ja

Aspekt 1.1: Welche Methode wird verwendet, um die wichtigsten Anspruchsgruppen des Unternehmens zu identifizieren?

Die Identifizierung der Anspruchsgruppen ergibt sich aus den genossenschaftlichen Strukturen und der Verankerung in der Region.

Aspekt 2: Beschreibung, wer die wichtigsten Anspruchsgruppen des Unternehmens sind

Die wichtigsten Anspruchsgruppen der Bank sind im Folgenden ausgeführt: - Mitglieder - VertreterInnen - Mitarbeitende - Aufsichtsrat - KundInnen (Privat- und Firmenkunden) - Kooperationspartner und regionale Netzwerke - Regionale gesellschaftliche Institutionen und politische Entscheidungsträger

Aspekt 3: Beschreibung des Ansatzes Ihres Unternehmens bezüglich der Beziehungen zu den Anspruchsgruppen

Die Bank übt auf sozialen Medien durch regelmäßige Berichtserstattung eine Vorbildfunktion für Nachhaltigkeitsthemen aus. KundInnen werden im Rahmen des Finanzkonzeptes und bei speziellen Angeboten regelmäßig direkt angesprochen. Impulse aus dem Beschwerdemanagement werden zur Verbesserung der Qualität aufgegriffen. Eine weitere wichtige Anspruchsgruppe ist der Aufsichtsrat. Dieser ist in die…

Aspekt 3.1: Wie werden die Ergebnisse des Einbezugs der Anspruchsgruppen verwendet, um das Nachhaltigkeitsmanagement Ihres Unternehmens weiterzuentwickeln?

Die Information der identifizierten Stakeholder betrifft auch die Weiterentwicklung des Themas Nachhaltigkeit, welches in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert ist. Im Berichtsjahr wurde dieses zu einer Teilstrategie nebst strategischen Zielen und Maßnahmen ausgebaut. In den stattfindenden Aufsichtsratssitzungen, der Vertreterversammlung und den Mitarbeiterdialogen informiert die…

GRI KPIs - Wichtige Themen und Anliegen

Wichtige Themen und Bedenken, die durch die Beteiligung von Stakeholdern aufgeworfen wurden

Bisher wurde kein formeller Dialog mit Anspruchsgruppen zum Thema Nachhaltigkeit geführt. Dieser ist jedoch perspektivisch in Form einer Wesentlichkeitsanalyse vorgesehen und wird im Jahr 2024 durchgeführt.

Die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigsten Themen und Bedenken aufgeworfen haben

Bisher wurde kein formeller Dialog mit Anspruchsgruppen zum Thema Nachhaltigkeit geführt. Dieser ist jedoch in Form einer Wesentlichkeitsanalyse vorgesehen und wird im Jahr 2024 durchgeführt. Im Rahmen der bereits genannten Informationsveranstaltungen oder des Beschwerdemanagements wurden keine Bedenken zu Schlüsselthemen geäußert.

Beschreibung, wie Ihre Organisation auf die wichtigsten Themen und Bedenken reagiert hat, die durch die Beteiligung von Anspruchsgruppen aufgeworfen wurden

Bisher wurde kein formeller Dialog mit Anspruchsgruppen zum Thema Nachhaltigkeit geführt. Dieser ist jedoch in Form einer Wesentlichkeitsanalyse vorgesehen und wird im Jahr 2024 durchgeführt. Im Rahmen der bereits genannten Informationsveranstaltungen oder des Beschwerdemanagements wurden keine Bedenken zu Schlüsselthemen geäußert. Folglich sind diesbezüglich keine Maßnahmen seitens der Bank erforderlich.

Prozessmanagement
10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Aspekt 1: Die Auswirkungen, die die wichtigsten Produkte und Dienstleistungen auf die sozialen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit haben

Auswirkungen auf soziale und ökologische Aspekte ergeben sich sowohl aus dem Bankbetrieb als auch aus dem Bankgeschäft. Das Selbstverständnis und der genossenschaftliche Auftrag tragen dazu bei, den wirtschaftlichen Wohlstand der Region zu fördern. Die Leistungsangebote helfen unter anderem dabei, dass sich die Kunden in Finanzfragen kontinuierlich weiterbilden oder auch im Alter gut versorgt…

Aspekt 1.1: Wie werden diese Auswirkungen ermittelt?

Im Bankbetrieb gilt es, den ökologischen und sozialen Fußabdruck der Bank zu verstehen und zu verbessern. Aus diesem Grund werden jährlich die in Kriterium 7 beschriebenen Leistungsindikatoren erhoben. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit DG Nexolution und Atlas Metrics. Im Bankgeschäft werden die in Kriterium 2 (Wesentlichkeit) genannten Aspekte als wesentlich eingestuft. Grundsätzlich strebt die…

Aspekt 2: Wird die Nachhaltigkeitsleistung Ihres Unternehmens durch Innovationsprozesse gefördert?

Mit Blick auf das Anlagegeschäft bevorzugt die Bank solche Produkte in ihre Hausmeinung aufzunehmen, bei denen die Emittenten und/oder die Kapitalanalagegesellschaften (KAAG) die PRI unterschrieben haben. Da die KundInnen jedoch im Rahmen der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage die Möglichkeit haben werden, ausdrücklich nicht-nachhaltige Anlagen zu präferieren, ist dies nicht zwingend. Es werden…

Aspekt 3: Die Wirkung, die Innovation in der gesamten Wertschöpfungskette und innerhalb des Produktlebenszyklus im Interesse der nachhaltigen Entwicklung haben kann

Die im Kriterium 4 (Tiefe der Wertschöpfungskette) beschriebenen Aspekte sichern die Wahrung von nachhaltigen Standards bei den Verbundpartnern für Lieferanten und Anlagenmanagement. Für das Kreditgeschäft wurden im Berichtsjahr erste Negativ- und Positivkriterien erarbeitet und folglich verabschiedet. Für das Eigenanlagengeschäft wird im Berichtsjahr ein Zielportfolio definiert.

Aspekt 3.1: Bezieht Ihr Unternehmen Geschäftspartner und andere Akteure entlang der Wertschöpfungskette in die Innovationsprozessen ein?

Im Berichtszeitraum erfolgte kein formaler Einbezug der Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette in die Innovationsprozesse der Bank. Künftig wird die Möglichkeit eines solchen Einbezugs beleuchtet.

Umwelt
11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Aspekt 1: Qualitativer Bericht darüber, welche natürlichen Ressourcen Ihr Unternehmen hauptsächlich in seinen Geschäftsaktivitäten verwendet

Als Finanzdienstleister liegen die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Kerngeschäft – dem Anlage- und Kreditgeschäft sowie den Eigenanlagen. Hierbei ist von Bedeutung, Vorhaben zu unterstützen, welche unter anderem auf Ressourcen- und Energieeffizienz und erneuerbare Energien abzielen und den Ressourceneinsatz senken. Die Maßnahmen hierzu sind in den Kriterien 4 und 10 ausführlich beschrieben. Die grundlegende Positionierung zum Thema Nachhaltigkeit wird in den Kriterien 1 bis 4 beleuchtet.

Aspekt 1.1: Qualitativer Bericht darüber, welche natürlichen Ressourcen in erster Linie von Ihren Unternehmensaktivitäten beeinflusst werden

Im Wesentlichen erfolgt die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen in folgenden Bereichen: - Energieverbrauch der Gebäude und der technischen Geräte (Heizung und Strom) - Emissionen des Fuhrparks und des Pendel- und Dienstreiseverkehrs - Wasserverbrauch durch die Gebäudenutzung - Papierverbrauch und Abfall

Aspekt 2: Die Menge an natürlichen Ressourcen, die für Ihren Geschäftsbetrieb wesentlich sind

Der Nutzungsumfang wird in der jeweiligen Maßeinheit in den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 und 12 beschrieben.

GRI KPIs - Eingesetzte Materialien

Gesamtgewicht an erneuerbaren und nicht erneuerbaren Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der primären Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden

Erneuerbar

0,00

Nicht-erneuerbar

0,00

Gesamtvolumen erneuerbarer und nicht erneuerbarer Materialien zur Herstellung und Verpackung der primären Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens

Erneuerbar

0,00

Nicht-erneuerbar

0,00

Umwelt
12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Aspekt 1: Berichten Sie über die Zielsetzungen und den geplanten Zeitpunkt der Zielerreichung für die Ressourceneffizienz und die ökologischen Aspekte Ihrer Unternehmenstätigkeit

Das Ressourcenmanagement ist für einen Finanzdienstleister im Vergleich zu dem produzierenden Gewerbe von geringer Bedeutung. Daher gibt es bislang in der Bank keine übergeordneten strategischen Konzepte zum Ressourcenmanagement. Es wurde ein qualitatives Ziel zur Reduktion von Emissionen definiert, das im Kriterium 13 (Klimarelevante Emissionen) beschrieben ist.

Aspekt 2: Strategien, die zur Erreichung dieser Ressourceneffizienzziele genutzt werden

Strategien und Maßnahmen sind im Kriterium 13 (Klimarelevante Emissionen) beschrieben.

Aspekt 2.1: Konkrete Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der Ressourceneffizienz genutzt werden

In der Berichtsperiode wurden keine übergeordneten strategischen Konzepte zur Erreichung des Ziels erarbeitet. Im Berichtsjahr erfolgte die Installation einer Arbeitsgruppe, welche sich mir der Erarbeitung von operativen Maßnahmen zur Optimierung der Ressourceneffizienz befasst.

Aspekt 3: Machen Sie Angaben darüber, ob frühere Ziele der Ressourceneffizienz erreicht wurden und inwieweit. Wenn Ziele nicht erreicht wurden, begründen Sie dies

Erreichte und unerreichte Ziele sind im Kriterium 13 (Klimarelevante Emissionen) beschrieben.

Aspekt 4: Wesentliche Risiken aus Ihren Geschäftsaktivitäten, Ihren Geschäftsbeziehungen sowie Ihren Produkten und/oder Dienstleistungen, die sich wahrscheinlich negativ auf Ressourcen und Ökosysteme auswirken können

Die Bank erkennt hier keine weiteren wesentlichen Risiken, da die Produkte und Dienstleistungen der Bank keine wesentlichen direkten Auswirkungen auf Ressourcen oder Ökosysteme haben. Indirekte negative Auswirkungen durch Kredit- und Anlagegeschäft sollen perspektivisch von der Bank zunächst analysiert werden.

GRI KPIs - Energieverbrauch

Kraftstoffverbrauch nach Kraftstofftyp aus nicht-erneuerbaren Quellen

Diesel (durchschnittliche Biokraftstoffmischung)

17.671,26

Benzin (durchschnittliche Biokraftstoffmischung)

6.280,61

Erdgas

647.466,00

Kraftstoffverbrauch nach Kraftstofftyp aus erneuerbaren Quellen

Bioethanol

0,00

Energieverbrauch nach Energieart

Strom

0,45

Verkaufte Energie nach Art der Energie

Strom

0,03

Gesamtenergieverbrauch

0,42

Berechnungsmethode für Energieverbrauch

Die Berechnungen der Bank folgen dem Green House Gas Protocol, den Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent Datenbank (Version 3.8) und den Annahmen des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU). Methode zur Berechnung von Angaben, die die Energie betreffen: Als Grundlage für die Berechnung wurden die Fuhrpark-Daten der Bank verwendet. Der Energieverbrauch der…

Quelle der verwendeten Umrechnungsfaktoren

Als Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren wurde die EcoInvent Datenbank verwendet.

GRI KPIs - Verringerung des Energieverbrauchs

Gesamte erreichte Reduktion des Energieverbrauchs seit dem Basisjahr

0,00

Energiearten, die in den Reduktionen einbezogen wurden

Eine Verringerung des Energieverbrauchs ist im Vergleich zum Vorjahr nicht erfolgt. (Der Energieverbrauch ist im Vergleich zum Vorjahr um 63.467,60 MJ gestiegen.)

Basisjahr

2019

Begründung für die Auswahl des Basisjahres

Die Wahl des Basisjahres 2019 basiert auf der Tatsache, dass in eben diesem Jahr die erste Erhebung des CO2-Footprints der Bank erfolgte. Die Erhebung erfolgte im Rahmen der "Mission CO2" in Kooperation mit der DG Nexolution. Folglich kann die Entwicklung des CO2-Footprints auf einen maximalen Zeithorizont verfolgt werden. Dies gibt Aufschluss über die valide Entwicklung.

Berechnungsmethode für die Reduktion des Energieverbrauchs

Siehe GRI SRS­-302­-1 f.

GRI KPIs - Wasserentnahme

Gesamtwasserentnahme

1,24

Gesamtwasserentnahme nach Quelle

Wasser von Dritten

1,24

Gesamtwasserentzug aus Bereichen mit Wassermangel

0,00

Gesamtwasserentzug aus Bereichen mit Wassermangel nach Quelle

Grundwasser

0,00

Gesamtwasserentnahme aufgeschlüsselt nach Quelle und gelösten Feststoffen

Süßwasser (≤ 1.000 mg/l gelöste Feststoffe insgesamt)

Wasser von Dritten

1,24

Berechnungsmethode für Angaben, die sich auf Wasser beziehen

Die Erhebung des gesamten Wasserverbrauches erfolgt im Rahmen der Berechnung des CO2-Footprints 2023 der Bank. Die Wasserentnahme besteht ausschließlich aus Trinkwasser. Eine Aufschlüsselung wird aufgrund der Geschäftsbranche der Bank nicht als wesentlich erachtet. Eine Differenzierung nach Quellen erfolgte daher im Berichtszeitraum nicht.

GRI KPIs - Angefallener Abfall

Erzeugte Gesamtabfälle

46,92

Erzeugte Gesamtabfälle nach Zusammensetzung des Abfalls

Restmüll

Verbrennung

15,45

Metallabfälle

Recycling

0,66

Papier- und Kartonabfälle

Recycling

30,81

Berechnungsmethode für Abfall

Die Anzahl der geleerten Mülltonnen wurde gezählt. Sodann wurde deren Gewicht mit einem Durchschnittsgewicht pro Tonne geschätzt. Hierbei wurden die zulässigen Maximalgewichte herangezogen.

Umwelt
13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Aspekt 1: Wichtige Emissionsquellen

Die wichtigsten Emissionsquellen sind im Folgenden aufgeführt: - Pendelverkehr - Dienstreisen - Transporte - Papier und Toner - Abfall - Strom

Aspekt 1.1: Die größten Herausforderungen, denen Ihr Unternehmen in Bezug auf klimarelevante Emissionen gegenübersteht

Eine der größten Herausforderung ist die Identifikation von weiteren Einsparpotenzialen und entsprechenden Maßnahmen. In diesem Zuge ist zudem ein möglicher Interessenskonflikt verschiedener Ziele zu berücksichtigen. Auch ist der Pendelverkehr maßgeblich von unserer ländlich gelegenen Region tangiert. Hier nehmen wir bereits durch Maßnahmen, wie z.B. mobiles und flexibles Arbeiten, Job-Rad,…

Aspekt 2: Klimarelevante Emissionsziele und der geplante Zeitrum für die Erreichung der Ziele

Es wurde ein quantitatives Ziel bezüglich des Wertes "tCO2e pro Mitarbeiterkapazität (MAK)" gesetzt und erreicht. Dieses Ziel wurde in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert.

Aspekt 2.1: Ziele für erneuerbare Energien und der geplante Zeitrahmen für die Erfüllung der Ziele

Die Bank setzt sich das quantitative Ziel des Erreichens eines CO2-Footprints < Leistungsindikator 6,75 tCO2e pro Mitarbeiterkapazität (MAK). Dieses Ziel wurde in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert. Weitere Ziele sind derzeit nicht geplant.

Aspekt 3: Strategien zur Reduktion der klimarelevanten Emissionen

Neben den Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen stellte die Bank ihren gesamten Strombezug auf Öko-Strom und Öko-Gas um. Zudem wird das Mobile Arbeiten und die Nutzung des ÖPNVs nebst JobRad gefördert, um somit eine Reduzierung der Emissionen im Pendelverkehr zu erreichen. Den PrivatkundInnen wird ebenfalls ein digitales Postfach zur Verfügung gestellt, um Papier und Transportemissionen…

Aspekt 3.1: Konkrete Maßnahmen zur Reduktion klimarelevanter Emissionen

Die konkreten Maßnahmen wurden unter "Strategien und Maßnahmen" bereits beschrieben.

Aspekt 3.2: Strategien zur Nutzung erneuerbarer Energien

Die Bank nutzte im Berichtsjahr 100% Ökostrom und Ökogas. Vorgesehen ist diese Quote perspektivisch beizubehalten.

Aspekt 3.3: Konkrete Maßnahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien

Die Bank bezog im Berichtsjahr 100% Ökostrom und Ökogas. Folglich sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.

Aspekt 4: Machen Sie Angaben darüber, ob frühere klimarelevante Emissionsziele erreicht wurden und inwieweit. Wenn Ziele nicht erreicht wurden, führen Sie die Gründe hierfür aus

Im Jahr 2023 belaufen sich die Gesamtemissionen auf 562,02 tCO2e. Die Emissionen pro Mitarbeiterkapazität beträgt 2,53 tCO2e. Der CO2-Fußabdruck dieses Berichtsjahres 2023 hat sich im Vorjahresvergleich insgesamt von 532,80 tCO2e/MAK auf 562,02 tCO2e/MAK leicht erhöht. Dies ist zurück zu führen auf eine Erhöhung der Mitarbeiteranzahl und die Erweiterung der Geschäftsstellen bedingt durch die…

Aspekt 4.1: Machen Sie Angaben darüber, ob frühere Ziele für erneuerbare Energien erreicht wurden und inwieweit. Wenn Ziele nicht erreicht wurden, geben Sie an, warum dies der Fall ist.

Die Bank bezog im Berichtsjahr 100% Ökostrom und Ökogas. Folglich wurden die Ziele erreicht. Zudem ist auf dem Hauptgebäude der Bank eine PV-Anlage installiert.

Aspekt 5: Referenzjahr für die Berechnung der Emissionsreduktion

2019

Aspekt 5.1: Teile des Unternehmens, für die Ihre Emissionsberechnungen gelten

Für Berechnung der Emissionen wurden keine Tochtergesellschaften und kein bankfremdes Geschäft mit eingezogen, weshalb auch kein Konsolidierungsansatz angewendet wurde.

Aspekt 5.2: Scope 1 Emissionsfaktoren und Raten für das Treibhauspotential (GWP)

Als Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren wurde die EcoInvent-Datenbank verwendet.

Aspekt 5.3: Scope 2 Emissionsfaktoren und Raten für das Treibhauspotential (GWP)

Als Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren wurde die EcoInvent Datenbank verwendet.

Aspekt 5.4: Scope 3 Emissionsfaktoren und Raten für das Treibhauspotential (GWP)

Als Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren wurde die EcoInvent Datenbank verwendet.

Aspekt 5.5: Berechnungsmethode für die Scope 1 Emissionen

Die Berechnungen der Bank folgen dem Green House Gas Protocol, den Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent Datenbank und den Annahmen des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU).

Aspekt 5.6: Berechnungsmethode für die Scope 2 Emissionen

Die Berechnungen der Bank folgen dem Green House Gas Protocol, den Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent Datenbank und den Annahmen des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU).

Aspekt 5.7: Berechnungsmethode für die Scope 3 Emissionen

Die Berechnungen der Bank folgen dem Green House Gas Protocol, den Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent Datenbank und den Annahmen des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU).

GRI KPIs - Direkte THG-Emissionen (Scope 1)

Scope 1 THG-Emissionen

46,56

Gase, die in der Berechnugn von Scope 1 Emissionen enthalten sind

Kohlendioxid (CO2) Emissionen (fossil)

Methan (CH4) Emissionen (fossil)

Distickstoffmonoxid (N2O) Emissionen

Fluorkohlenwasserstoff (HFC) Emissionen

Perfluorcarbon (PFC) Emissionen

Schwefelhexafluorid (SF6) Emissionen

Scope 1 biogene CO2-Emissionen

Daten ausstehend

Basisjahr

2019

Begründung für die Auswahl des Basisjahres

Siehe GRI SRS-­302-­4-c.

Scope 1 Emissionen im Basisjahr

142,65

Kontext für signifikante Veränderungen, die die Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr auslösten

Es wurde keine Rekalkulation durchgeführt.

Quelle für Emissionsfaktoren und Raten des Treibhauspotentials (GWP)

Als Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren wurde die EcoInvent-Datenbank verwendet.

Konsolidierungsansatz

Es wurden keine Tochtergesellschaften und bankfremdes Geschäft in Betrachtung mit einbezogen, weshalb auch kein Konsolidierungsansatz angewendet wurde.

Methode zur Berechnung der Angaben unter Scope 1 Emissionen

Die Berechnungen der Bank folgen dem Green House Gas Protocol, den Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent Datenbank und den Annahmen des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU).

GRI KPIs - Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)

Scope 2 Emissionen: Standortbasiert

Energie: Standortbasiert

0,00

Scope 2 Emissionen: Marktbasiert

Energie: Marktbasiert

0,00

Gase, die in der Berechnung von Scope 2 Emissionen enthalten sind

Kohlendioxid (CO2) Emissionen (fossil)

Methan (CH4) Emissionen (fossil)

Distickstoffmonoxid (N2O) Emissionen

Fluorkohlenwasserstoff (HFC) Emissionen

Perfluorcarbon (PFC) Emissionen

Schwefelhexafluorid (SF6) Emissionen

Basisjahr

2019

Begründung für die Auswahl des Basisjahres

Siehe GRI SRS-­302-­4-c.

Scope 2 Emissionen im Basisjahr (marktbasiert)

107,74

Kontext für signifikante Veränderungen, die die Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr auslösten

Es wurde keine Rekalkulation durchgeführt.

Quelle für Emissionsfaktoren und der Raten für das Treibhauspotential (GWP)

Als Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren wurde die EcoInvent Datenbank verwendet.

Konsolidierungsansatz

Es wurden keine Tochtergesellschaften und bankfremdes Geschäft in Betrachtung mit einbezogen, weshalb auch kein Konsolidierungsansatz angewendet wurde.

Methode zur Berechnung der Angaben zu Scope 2 Emissionen

Die Berechnungen der Bank folgen dem Green House Gas Protocol, den Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent Datenbank und den Annahmen des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU).

GRI KPIs - Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)

Scope 3 Emissionen

515,47

Gase, die in der Berechnung der Emissionen für Scope 3 enthalten sind

Kohlendioxid (CO2) Emissionen (fossil)

Methan (CH4) Emissionen (fossil)

Distickstoffmonoxid (N2O) Emissionen

Fluorkohlenwasserstoff (HFC) Emissionen

Perfluorcarbon (PFC) Emissionen

Schwefelhexafluorid (SF6) Emissionen

Scope 3 biogene CO2 -Emissionen

Daten ausstehend

Scope 3 Emissionskategorien und Aktivitäten, die in der Berechnung enthalten sind

Folgende Kategorien sind in die Kalkulation einbezogen: - Strom - Wärme - Wasser - Abfall - Dienstreisen - Pendelverkehr - Papier und Toner - Tranporte

Basisjahr

2019

Begründung für die Auswahl des Basisjahres

Siehe GRI SRS-­302-­4-c.

Scope 3 Emissionen im Basisjahr

498,83

Kontext für signifikante Veränderungen, die die Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr auslösten

Aufgrund geänderter Emissionsfaktoren wurde eine Neuberechnung der Scope 3 Treibhausgasemissionen (THG) vorgenommen. Im Rahmen einer TÜV-Zertifizierung wurde der Versand mit GoGreen der Deutschen Post neu bewertet, um eine genauere und aktuellere Berechnung der Emissionen zu gewährleisten. Die aktualisierten Emissionsfaktoren führten zu einer höheren Bewertung der Emissionen.

Quelle für Emissionsfaktoren und die Raten für das Treibhauspotential (GWP)

Als Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren wurde die EcoInvent Datenbank verwendet.

Methode zur Berechnung der Angaben zu Scope 3 Emissionen

Die Berechnungen der Bank folgen dem Green House Gas Protocol, den Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent Datenbank und den Annahmen des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU).

GRI KPIs - Senkung der THG-Emissionen

Erreichte Emssionsreduktion seit dem Basisjahr

303,73

Gase, die in der Berechnung der Emissionsreduktion enthalten

Kohlendioxid (CO2) Emissionen (fossil)

Methan (CH4) Emissionen (fossil)

Distickstoffmonoxid (N2O) Emissionen

Fluorkohlenwasserstoff (HFC) Emissionen

Perfluorcarbon (PFC) Emissionen

Schwefelhexafluorid (SF6) Emissionen

Basisjahr

2019

Begründung für die Auswahl des Basisjahres

Siehe GRI SRS-­302-­4-c.

Scope-Kategorien, in denen die Reduktion der Emissionen stattfand

Scope 3 - Verarbeitung verkaufter Produkte

Ja

Methode zur Berechnung der Angaben bezüglich der Reduktion der THG-Emissionen

Die Berechnungen der Bank folgen dem Green House Gas Protocol, den Umrechnungsfaktoren aus der EcoInvent Datenbank und den Annahmen des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU).

Gesellschaft
14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Aspekt 1: Ziele und geplante Zielsetzungen für die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte

Es ist das Ziel der Bank, die geltenden Arbeitsschutz-­, Steuer-­, Sozialversicherungs-­, andere Arbeitnehmerschutzrechte sowie die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte permanent einzuhalten. Quantitative Ziele sowie Ziele mit Zeithorizont wurden bisher nicht definiert, da die Entwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements und der Aufbau der einer zugehörigen Datenbasis priorisiert werden. Die Entwicklung der internen Kompetenz und die Schaffung der Datenhistorie soll perspektivisch herangezogen werden, um quantitative Ziele zu setzen.

Aspekt 2: Strategien zur Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und der Einbeziehung von Mitarbeitern über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Der Betriebsrat sichert in seiner Funktion die Einbindung der Beschäftigten in Entscheidungen durch das gesetzliche Mitbestimmungs-­, Mitwirkungs-­ und Informationsrecht. Ergänzend fördert die Bank einen regelmäßigen Dialog mit und unter den Mitarbeitenden, um Mitbestimmung und Partizipation zu unterstützen, aber auch um absolute Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten zu garantieren. Die Bank…

Aspekt 2.1: Konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Mitarbeiterrechte und zur Einbeziehung von Mitarbeitern über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Über die Bindung an den bundesweiten Flächentarif der Genossenschaftsbanken (siehe auch Kriterium 8) gewährleistet sie attraktive Arbeitsbedingungen, die für die Arbeitnehmenden deutlich günstiger sind als die gesetzlichen Standards (zum Beispiel im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn oder gesetzlichen Urlaubsanspruch). Flankiert werden diese Arbeitsbedingungen zusätzlich noch durch eine…

Aspekt 3: Angaben darüber, wie die Teilnahme der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens gefördert wird

Mitarbeitende haben über interne Kommunikationswege die Möglichkeit ihre Ideen und Vorschläge für nachhaltigere, interne Praktiken zu teilen. Diese Vorschläge werden dann von ExpertInnen der Bank ausgewertet. Die Mitarbeitenden werden motiviert und gebeten, die Firmenprozesse, mit denen sie sich befassen, unter anderem kritisch zum Thema Nachhaltigkeit zu beurteilen. Zudem besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, in den bereits genannten FokusTeams und Arbeitsgruppen mit nachhaltiger Ausrichtung mitzuwirken.

Aspekt 4: Ist das Unternehmen international aktiv?

Nein

Aspekt 4.1: Werden deutsche Standards des Arbeitsrechts im Ausland umgesetzt?

Nein

Aspekt 4.2: Wie werden deutsche Standards des Arbeitsrechts im Ausland umgesetzt?

Die Bank ist nicht international tätig. Daher erfolgt keine Analyse der Umsetzung nationaler Arbeitnehmerrechtestandards auf internationaler Ebene

Aspekt 4.3: Welche internationalen Regulierungen in Bezug auf Arbeitsrechte werden erfüllt?

Die Bank ist nicht international tätig. Daher erfolgt keine Analyse der Umsetzung geltender Arbeitnehmerrechtestandards auf internationaler Ebene.

Aspekt 5: Materielle Risiken, die sich aus Ihren Geschäftsaktivitäten, Ihren Geschäftsbeziehungen sowie Ihren Produkten und/oder Dienstleistungen ergeben, die sich wahrscheinlich negativ auf die Rechte der Mitarbeiter auswirken

Die Bank erkennt keine wesentlichen Risiken für Arbeitnehmerrechte in ihrer Geschäftstätigkeit, da mehrere Kontrollorgane innerhalb der Bank den Schutz der Arbeiter und ihrer Rechte gewährleisten und kontrollieren. Darüber hinaus geht die Bank bei ihren Geschäftspartnern von einem ähnlichen Standard aus, da dies der Norm in Deutschland entspricht. Die Einhaltung der Standards zu Arbeitnehmerrechten wird über die Arbeit des Betriebsrates und u.a. über die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats gewährleistet.

GRI KPIs - Arbeitsbedingte Verletzungen

Anzahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen der Mitarbeiter

Verletzung

Tödlich

0,00

Anzahl der arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen ohne Todesfälle für Mitarbeiter

Verletzung

Hohe Konsequenz (6 Monate Erholung)

0,00

Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen der Mitarbeiter

Verletzung

Dokumentierbar

1,00

Häufigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen der Mitarbeiter

Bei dieser Angabe handelt es sich um eine vertrauliche Information. Deshalb sieht die Bank von einer Veröffentlichung ab.

Häufigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen der Mitarbeiter, die keine Arbeitnehmer sind

Diese Angabe ist nicht relevant und wird daher nicht erhoben.

Anzahl der Arbeitsstunden, die von Mitarbeitern geleistet werden, die keine Arbeitnehmer sind

0

Arbeitsbedingte Gefahren, die ein Risiko für Verletzungen mit schweren Folgen mit sich bringen

Anhand der durchgeführten Gefährdungsanalyse sind keine erkennbaren Risiken festgestellt worden.

Beschreibung, wie die arbeitsbedingten Gefahren, die ein Risiko für Verletzungen mit schweren Folgen mit sich bringen, bestimmt wurden

Die Bank führt regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung der Mitarbeitenden sowie eine Arbeitsplatzbegehung durch.

Arbeitsbedingte Gefahren, die im Berichtszeitraums zu Verletzungen mit schweren Folgen geführt haben oder diese verursacht haben

Es gab im Berichtszeitraum keine arbeitsbedingten Gefahren, die zu Verletzungen mit schwerwiegenden Folgen geführt oder dazu beigetragen haben.

Konkrete Maßnahmen, die implementiert wurden oder entwickelt werden, um unter Anwendung der Steuerungshierarchie arbeitsgedingte Gefahren, die zu Verletzungen mit schweren Folgen beitragen können, zu beheben und Risiken zu minimieren

Es sind keine erkennbaren Risiken festgestellt worden.

Konkrete Maßnahmen, die implementiert wurden oder entwickelt werden, um unter Anwendung der Steuerungshierarchie andere arbeitsgedingte Gefahren zu beheben und Risiken zu minimieren

Anhand der durchgeführten Gefährdungsanalyse sind keine erkennbaren Risiken vorhanden. Zur Prävention ist ein Arbeitssicherheitsausschuss in der Bank eingesetzt.

Wurde die Verletzungsrate basierend auf 200.000 oder 1.000.000 geleisteter Arbeitsstunden berechnet?

Pro 1.000.000 geleistete Arbeitsstunden

Nein

Pro 200.000 geleistete Arbeitsstunden

Nein

Wurden Arbeitnehmer von Angaben zu arbeitsbedingten Verletzungen ausgeschlossen?

Nein

Arten von Arbeitnehmern, die von Angaben zu Arbeitsverletzungen ausgeschlossen sind

Im Berichtszeitraum erfolgten keine entsprechenden Ausschlüsse.

Führen Sie aus, warum Arbeitnehmer von Angaben zu arbeitsbedingten Verletzungen ausgeschlossen wurden

Aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes wird von der Veröffentlichung detaillierter Informationen zu Arbeitsunfällen abgesehen.

Methodik zur Berechnung der Angaben zu arbeitsbedingten Verletzungen

Treten Arbeitsunfälle ein, werden diese durch die Mitarbeitenden an den Personalbereich gemeldet. Dieser dokumentiert die Verletzungen und meldet sie bei Bedarf an den Betriebsrat und die Unfallversicherung.

GRI KPIs - Arbeitsbedingte Erkrankungen

Anzahl der Todesfälle infolge einer arbeitsbedingten Erkrankung der Mitarbeiter

Erkrankung

Tödlich

0,00

Anzahl der Fälle von dokumentierbaren arbeitsbedingten Krankheiten der Mitarbeiter

Erkrankung

Dokumentierbar

0,00

Häufigsten Arten arbeitsbedingter Krankheiten der Mitarbeiter

Bei dieser Angabe handelt es sich um eine vertrauliche Information. Deshalb sieht die Bank von einer Veröffentlichung ab.

Häufigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen der Mitarbeiter, die keine Arbeitnehmer sind

Diese Angabe ist nicht relevant und wird daher nicht erhoben.

Arbeitsbedingte Gefahren, die ein Risiko für eine Krankheit darstellen

Anhand der durchgeführten Gefährdungsanalyse sind keine erkennbaren Risiken festgestellt worden.

Beschreibung, wie die arbeitsbedingten Gefahren, die ein Risiko für eine Erkrankung darstellen, bestimmt wurden

Die Bank führt regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen sowie Arbeitsplatzbegehungen durch.

Arbeitsbedingte Gefahren, die während des Berichtszeitraums Krankheitsfälle verursacht oder zu diesen geführt haben

Es waren keine betriebsbedingten Gefahren zu verzeichnen.

Konkrete Maßnahmen, die implementiert wurden oder entwickelt werden, um unter Anwendung der Steuerungshierarchie arbeitsgedingte Gefahren zu beseitigen und Risiken zu minimieren

Zum Schutz der Mitarbeitenden hat die Bank einen Arbeitssicherheitsausschuss, um den Austausch über relevante Themen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu intensivieren und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

Wurden Arbeitnehmer von den Angaben zu den arbeitsbedingten Verletzungen ausgeschlossen?

Nein

Beschreibung, warum Arbeitnehmer von Angaben zu Fällen von arbeitsbedingten Krankheit ausgeschlossen wurden

Aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes wird von der Veröffentlichung detaillierter Informationen zu Arbeitsunfällen abgesehen.

Arten von Arbeitnehmern, die von Angaben zu Fällen von arbeitsbedingten Erkrankungen ausgeschlossen sind

Bei der Rheingauer Volksbank sind keine Arbeitnehmer von Krankheitsmeldungen ausgeschlossen.

Methodik zur Berechnung der Angaben zu arbeitsbedingten Krankheiten

Für die Offenlegung von Krankheiten gibt es bisher keinen Prozess. Zur Auswertung der Krankheitstage bzw. Krankheitsquote werden interne Tools verwendet.

GRI KPIs - Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Beschreibung der Prozesse für die Einbindung und Beratung durch die Mitarbeiter für die Entwicklung, Implementierung und Bewertung des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements

Die Bank hält gesetzliche Vorgaben für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz ein. Dies erfolgt durch eine offene Kommunikation zwischen der Bank und dem Personalbereich, der Mitarbeitervertretung und anderen relevanten Kontaktpunkten. Allen Mitarbeitenden stehen die Arbeits- und Gesundheitsschutz-Informationen zur Verfügung und sie haben ein Anrecht auf die von der Bank ergriffenen Vorsorgen, wie beispielsweise gesundes Essen und ergonomische Arbeitsplätze.

Beschreibung der Prozesse für den Zugang zu und die Vermittlung relevanter Informationen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter

Die Bank nutzt als Instrument des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung auch einen Gesundheitszirkel. Dieser trifft sich anlassbezogen, aber mindestens zweimal im Jahr und ist Impulsgeber für den Arbeitsschutzausschuss, der verantwortlich für regelmäßige Arbeitsplatzbegehung, Gefährdungsanalysen, Erstellung des Organisationshandbuchs und Planung des Newsletters ist. Auch…

Existieren formelle Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit mit Beteiligung des Managements und der Mitarbeiter?

Ja

Beschreibung der Zuständigkeiten, die formelle Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit mit Beteiligung des Managements und der Mitarbeiter haben

Die Bank nutzt als Instrument des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung auch einen Gesundheitszirkel. Dieser trifft sich anlassbezogen, aber mindestens zweimal im Jahr und ist Impulsgeber für den Arbeitsschutzausschuss, der verantwortlich für regelmäßige Arbeitsplatzbegehung, Gefährdungsanalysen, Erstellung des Organisationshandbuchs und Planung des Newsletters ist. Auch…

Häufigkeit der Sitzungen der formellen Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit mit Beteiligung des Managements und der Mitarbeiter

Die Sitzungen finden quartalsweise und ergänzend, sofern Bedarf besteht, statt.

Beschreibung der Entscheidungsbefugnis der formellen Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit mit Beteiligung des Managements und der Mitarbeiter

Der Arbeitssicherheitsausschuss besteht aus der Personalleitung als Beauftragte des Arbeitgebers, aus Mitgliedern des Betriebsrates, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten. Bei Bedarf können weitere interne oder externe Teilnehmer eingeladen werden. Soweit Handlungsempfehlungen bzw. Maßnahmen festgestellt werden, sind diese im Rahmen von Vorstandssitzungen zu beschließen.

Werden bestimmte Arbeitnehmer nicht durch die formellen Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit mit Beteiligung des Managements und der Mitarbeiter vertreten?

Nein

Angaben dazu, warum Mitarbeiter nicht durch die formellen Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit mit Beteiligung des Managements und der Mitarbeiter vertreten sind

Mitarbeiter sind in den Ausschüssen vertreten

Gesellschaft
15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Aspekt 1: Ziele und geplante Zielsetzung für Chancengleichheit und Diversität innerhalb des Unternehmens

Die Vergütung der Mitarbeitenden ist, wie unter Kriterium 8 beschrieben, angemessen ausgestaltet. Die Wertschätzung von Vielfalt gehört zum Grundverständnis der Bank. Dies umfasst alle Mitarbeitenden. Daraus leiten sich Werte wie Toleranz, Offenheit und Vertrauen ab. Eine Differenzierung nach Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder körperlicher Behinderung ist…

Aspekt 2: Strategien in Bezug auf Chancengleichheit und Diversität innerhalb des Unternehmens

Chancengleichheit, Diversity und Arbeitssicherheit: Die Bank strebt auf Führungsebene die Erhöhung des Frauenanteils an. Übergreifend sind im Managementansatz der Bank noch keine quantitativen Ziele und Vorgaben für das Thema Vielfalt und Chancengleichheit definiert. In dem diesen Bericht zugrundeliegenden Berichtsjahr wurden keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet. Die Bank hat einen Ausschuss…

Aspekt 2.1: konkrete Maßnahmen in Bezug auf Chancengleichheit und Diversität innerhalb des Unternehmens

Die Rheingauer Volksbank eG setzt sich stark für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Sie bietet flexible Arbeitszeiten sowie Teilzeitmodelle an, um eine individuell gewünschte Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Diese Modelle werden durch Lösungen des Mobilen Arbeitens unterstützt. Die Mitarbeitenden haben darüber hinaus einen Anspruch auf Sonderurlaubstage für…

Aspekt 3: Machen Sie Angaben darüber, ob frühere Ziele in Bezug auf Chancengleichheit und Diversität erreicht wurden und inwieweit. Wenn keine Ziele erreicht wurden, machen Sie Angaben zu den Gründen.

Quantitative Ziele bezüglich Diversität und Inklusion wurden noch nicht spezifiziert.

GRI KPIs - Diskriminierungsvorfälle

Gesamtzahl der Vorfälle von Diskriminierung

0,00

Angaben zum Status der Vorfälle und den ergriffenen Maßnahmen

Im Jahr 2023 gab es keine Diskriminierungsvorfälle.

GRI KPIs - Diversität

Anzahl der Vorstandsmitglieder nach Geschlecht

Weiblich

0,00

Männlich

2,00

Prozentsatz der Vorstandsmitglieder nach Geschlecht

Weiblich

0,00

Männlich

100,00

Anzahl der Vorstandsmitglieder nach Altersgruppe

30 - 50 Jahre alt

0,00

Über 50 Jahre alt

2,00

Unter 30 Jahre alt

0,00

Prozentsatz der Vorstandsmitglieder nach Altersgruppe

30 - 50 Jahre alt

0,00

Über 50 Jahre alt

100,00

Unter 30 Jahre alt

0,00

Anzahl der Vorstandsmitglieder nach ethnischer Zugehörigkeit

Weiß

2,00

Prozentsatz der Vorstandsmitglieder nach ethnischer Zugehörigkeit

Weiß

100,00

Anzahl der Mitarbeiter nach Geschlecht

Weiblich

155,00

Männlich

102,00

Prozentsatz der Beschäftigten nach Geschlecht

Weiblich

60,31

Männlich

39,69

Anzahl der Mitarbeiter nach Altersgruppen

30 - 50 Jahre alt

112,00

Über 50 Jahre alt

74,00

Unter 30 Jahre alt

71,00

Prozentsatz der Beschäftigten nach Altersgruppen

30 - 50 Jahre alt

43,58

Über 50 Jahre alt

28,79

Unter 30 Jahre alt

27,63

Anzahl der Mitarbeiter nach ethnischer Zugehörigkeit

Gemischte oder mehrere ethnische Gruppen

12,00

Prozentsatz der Mitarbeiter nach ethnischer Zugehörigkeit

Gemischte oder mehrere ethnische Gruppen

4,67

Gesellschaft
16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Aspekt 1: Ziele und geplante Zielsetzung für die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeiter

Zur Weiterbildung der Mitarbeitenden wurde im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank ein nichtfinanzieller Leistungsindikator festgelegt. Dieser sieht Schulungsmaßnahmen von mindestens 3.000 Stunden (Seminare und Webinare) in der Berichtsperiode vor. Weitere konkrete Zielsetzungen sowie ein Zeitpunkt der Zielerreichung wurden bisher nicht festgelegt. Die Bank priorisiert stets die…

Aspekt 2: Strategien zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeiter

Die demografische Entwicklung wird im Rahmen einer vorausschauenden Personalplanung umfassend berücksichtigt. Die Berufs- und Lebensplanung wird in den jährlichen Mitarbeiterentwicklungsgesprächen zwischen den Mitarbeitenden und den jeweiligen Führungskräften besprochen. Die Bank fördert die Entwicklung der Kompetenzen der Mitarbeitenden durch ein breites Spektrum an Programmen. Angestellte…

Aspekt 2.1: Konkrete Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeiter

Die Bank legt großen Wert auf den Aufbau und die Weiterentwicklung von fachlichen Kompetenzen. Dies insbesondere durch einen eigenen RVB-Campus und die Möglichkeit für alle MitarbeiterInnen an Seminaren und Webinaren von verschiedenen Anbietern teilzunehmen. Der Ausbau von sozialen Kompetenzen wird beispielsweise durch internes Coaching, die Förderung von Teamarbeit sowie bereichs- und…

Aspekt 3: Geben Sie an, ob frühere Ziele zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeiter erreicht wurden und inwieweit. Wenn Ziele nicht erreicht wurden, geben Sie an, warum.

Zur Weiterbildung der Mitarbeitenden wurde im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank ein nichtfinanzieller Leistungsindikator festgelegt. Dieser sieht Schulungsmaßnahmen von mindestens 3.000 Stunden (Seminare und Webinare) in der Berichtsperiode vor. Dieses Ziel wurde in der Berichtsperiode übertroffen.

Aspekt 4: Wesentliche Risiken aus Ihren Geschäftsaktivitäten, Ihren Geschäftsbeziehungen sowie Ihren Produkten und/oder Dienstleistungen, die sich wahrscheinlich negativ auf die Qualifikationen auswirken

Mit dieser umfassenden Konzeption sehen wir derzeit keine Risiken in diesem Bereich und führen deshalb keine gesonderte Risikoanalyse durch.

GRI KPIs - Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen

Durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, die die Mitarbeiter der Organisation während des Berichtszeitraums absolviert haben

Weiblich

9,619

Männlich

12,118

Durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden, aufgeschlüsselt nach Kategorie des Mitarbeiters, die die Mitarbeiter der Organisation während des Berichtszeitraums durchgeführt haben

Senior Manager (z.B. Regionalleiter, Bereichsleiter)

24,813

Mitarbeiter

11,454

Vorstand

29,5

Gesellschaft
17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Aspekt 1: Ziele und geplante Zielsetzungen für die Aufrechterhaltung der Menschenrechte durch Ihr Unternehmen, alle Tochterunternehmen, Lieferanten und Dienstleister

Die permanente und vollständige Achtung von Menschenrechten gehören zu den Grundprinzipien der Rheingauer Volksbank eG. Die strikte Einhaltung von Menschenrechten ist fest verankert im Kerngeschäft und täglichen Bankbetrieb. Aufgrund der nationalen Ausrichtung der Bank stellt sich die Frage nach einer international Lieferkette nicht und es wird daher von einer Entwicklung eines Managementkonzeptes, welches über das bestehende Verständnis von Werten hinausgeht, abgesehen.

Aspekt 2: Strategien zur Wahrung der Menschenrechte durch Ihr Unternehmen, alle Tochterunternehmen, Lieferanten und Dienstleister

Die Bank hält alle gesetzlichen Vorgaben zur Wahrung der Menschenrechte ein. Mitarbeitende können Verdachtsmomente auf Verletzungen der Menschenrechte offen über ein Beschwerdemanagement oder über den Betriebsrat adressieren. Im Berichtsjahr gab es keine registrierten Beschwerden. Es gibt aktuell keine Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten der Bank, da diese lediglich national tätig ist.

Aspekt 2.1: Konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte durch Ihr Unternehmen, alle Tochterunternehmen, Lieferanten und Dienstleister

Es gibt aktuell keinen begründeten Verdacht auf Menschenrechtsverstöße im Bankbetrieb oder Bankgeschäftsbereich. Die in Kriterium 4 (Tiefe der Wertschöpfungskette) beschriebenen Standards werden nach Angaben der Verbundpartner vollständig eingehalten. Daher wird von einer Entwicklung eines Managementkonzeptes, welches über das bestehende Verständnis von Werten hinausgeht, abgesehen.

Aspekt 3: Geben Sie an, ob frühere Ziele für die Einhaltung der Menschenrechte erreicht wurden und inwieweit. Wenn Ziele nicht erreicht wurden, machen Sie Ausführungen zu den Gründen.

Es gibt aktuell keinen begründeten Verdacht auf Menschenrechtsverstöße im Bankbetrieb oder Bankgeschäftsbereich. Die in Kriterium 4 (Tiefe der Wertschöpfungskette) beschriebenen Standards werden nach Angaben der Verbundpartner vollständig eingehalten.

Aspekt 4: Wesentliche Risiken, die sich aus Ihren Geschäftsaktivitäten, Ihren Geschäftsbeziehungen sowie Ihren Produkten und/oder Dienstleistungen ergeben, die sich wahrscheinlich negativ auf die Menschenrechte auswirken

Das Risiko von Menschenrechtsverstößen im internen Bankbetrieb ist aus bereits genannten Gründen nicht als wesentlich erachtet.

GRI KPIs - Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen

Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden

Daten ausstehend

Verwendete Definition für "bedeutende Investitionsvereinbarungen"

Dieser Leistungsindikator ist aufgrund der regionalen Ausrichtung nicht wesentlich.

GRI KPIs - Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten

Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien geprüft wurden

0

Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand sozialer Kriterien geprüft wurden

0,00

GRI KPIs - Soziale Auswirkungen in der Lieferkette

Anzahl der Lieferanten, die im Hinblick auf soziale Auswirkungen bewertet wurden

Daten ausstehend

Anzahl der Lieferanten, die identifiziert wurden erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen zu haben

Daten ausstehend

Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette identifiziert wurden

Im Kerngeschäft arbeitet die Bank primär mit den Verbundpartnern der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zusammen. Diese handeln nach den Prinzipien des UN Global Compact und haben sich auf die Einhaltung der Prinzipien der ILO verpflichtet. Im Berichtszeitraum lagen keine Beschwerden hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten vor.

Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen festgestellt wurden und mit denen infolgedessen Verbesserungen vereinbart wurden

Daten ausstehend

Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen festgestellt und mit denen infolgedessen die Geschäftsbeziehungen eingestellt wurden

Daten ausstehend

Warum Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen festgestellt wurden, als Resultat einer Bewertung eingestellt wurden

Im Kerngeschäft arbeitet die Bank primär mit den Verbundpartnern der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zusammen. Diese handeln nach den Prinzipien des UN Global Compact und haben sich auf die Einhaltung der Prinzipien der ILO verpflichtet. Im Berichtszeitraum lagen keine Beschwerden hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten vor.

Gesellschaft
18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Aspekt 1: Strategien, mit denen Ihr Unternehmen zum Gemeinwesen beiträgt

Ökonomische Leistung zur Förderung von Wirtschaft und Region: Die Bank trägt ihren Teil zu der ökonomischen Stärkung der Region durch die Beschäftigung von ca. 250 Mitarbeitenden bei. Die Mitarbeitenden werden in vielen Bereichen wie ihrer Gesundheit, Weiterbildung, etc., unterstützt. Die Begrenzung des Bankgeschäfts auf der nationalen und lokalen Ebene stärkt ebenfalls die Gesellschaft und…

Aspekt 1.1: Konkrete Maßnahmen, mit denen Ihr Unternehmen zum Gemeinwesen beiträgt

Siehe 18.1.

GRI KPIs - Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert

41.503.177,12

Ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

45.950.658,83

Beibehaltener wirtschaftlicher Wert

-4.447.481,71

Geben Sie den unmittelbar erzeugten und verteilten wirtschaftlichen Wert (EVG&D) getrennt für die Länder-, Regional- oder Marktebene an, sofern dieser signifikant ist. Machen Sie Angaben zu den Kriterien, die zur Definition der Signifikanz verwendet wurden.

Die Bank agiert lediglich auf nationaler Ebene. Daher erfolgt hier kein detaillierter Ausweis.

Werden EVG&D-Daten auf Basis der Kassenbuchführung dargestellt?

Nein

Begründung der Entscheidung, EVG&D-Daten auf Basis der Kassenbuchführung auszuweisen

Die Bank agiert lediglich auf nationaler Ebene. Daher erfolgt hier kein detaillierter Ausweis.

Gesellschaft
19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Aspekt 1: Welche aktuellen Gesetzgebungsverfahren sind für das Unternehmen relevant?

Für die Bank sind diverse Gesetzgebungsverfahren und Rundschreiben relevant. Dazu gehören beispielsweise: - EnSikuMaV und EnSimiMaV - EU-Whistleblowing-Richtlinie und HinSchG (Inkrafttreten 02.07.2023), - MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts), - Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, Änderung des Verbraucherdarlehensrechts, -…

Aspekt 1.1: Wie beeinflusst Ihr Unternehmen die Ausarbeitung künftiger Gesetze?

Die Bank macht keine Eingaben zu den genannten oder anderen Gesetzgebungsverfahren.

Aspekt 2: Übt Ihr Unternehmen/Branchenverband politischen Einfluss aus?

Nein

Aspekt 2.1: Wie übt Unternehmen/Industrieverband politischen Einfluss aus?

Die Bank hat keinen Einfluss auf politische Entscheidungen und relevante Gesetzgebungsverfahren genommen. Es werden auch keine Dritten in diesem Interesse beschäftigt. An politische Parteien wurden keine Spenden getätigt. An der öffentlichen Meinungsbildung in der Gesellschaft ist die Bank indirekt über den Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) beteiligt. Der BVR ist…

Aspekt 2.2: Name/n der politischen Partei/en, für die Sie im vergangenen Jahr gespendet haben, und die Höhe der Spende/n

Im Berichtsjahr erfolgte keine Unterstützung politischer Organisationen.

Aspekt 3: Kriterien, die für die Entscheidung genutzt wurden, welche Aktivität Ihr Unternehmen auf politischer Ebene unterstützt

Dieser Aspekt ist nicht relevant, da die Bank keinen politischen Einfluss nimmt.

Aspekt 4: Bei welchen politisch aktiven Vereinigungen ist Ihr Unternehmen Mitglied

Die Bank ist nicht direkt politisch aktiv. Sie beteiligt sich jedoch indirekt an der Meinungsbildung im öffentlichen Raum durch Mitgliedschaften in Unternehmensverbänden sowie regionalen wirtschaftlichen Netzwerken, die den Werten der Bank entsprechen.

GRI KPIs - Parteispenden

Geldwert der von der Organisation direkt und indirekt geleisteten finanziellen Beiträge und Sachleistungen, aufgeschlüsselt nach Ländern

Deutschland

0,00

Geldwert der von der Organisation direkt und indirekt geleisteten finanziellen Beiträge und Sachleistungen, aufgeschlüsselt nach Empfängern/Begünstigten

Die Bank fördert keine politische Partei durch Spenden. Der Sachwert ist damit 0.

Wie wurde der Geldwert von Sachleistungen geschätzt?

Im Berichtsjahr erfolgte keine Unterstützung politischer Organisationen.

Gesellschaft
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Aspekt 1: Welche Strategien, konkrete Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse bestehen, um rechtswidriges Verhalten, insbesondere Korruption, zu verhindern?

Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien ist elementarer Bestandteil des täglichen Bankbetriebs. Die Rheingauer Volksbank eG folgt neben den einschlägigen Gesetzen auch der internen Arbeitsanweisung zur Nutzung des VR-InfoForums bzw. Atruvia Hubs und Informationen der BaFin, den Vorgaben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken eG (BVR), des Genossenschaftsverbandes…

Aspekt 1.1: Welche Sanktionen werden für Korruption und andere Verstöße verhängt?

In dem Berichtsjahr 2023 wurden keine bestätigten Korruptionsfälle und erhebliche -Risiken identifiziert. Das Ziel, Korruption absolut durch eine Null-Toleranz-Politik zu vermeiden, wurde demnach erreicht. Die Auslagerung von Prozessen und Verantwortungen an andere Parteien der genossenschaftlichen FinanzGruppe stehen unter keiner gesonderten Prüfung, da die Bank hier von einem Einhalten der…

Aspekt 2: Wie wird die Umsetzung der Strategien, Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Verhinderung von rechtswidrigem Verhalten verifiziert?

Die oben genannten Maßnahmen werden regelmäßig wie in Aspekt 1 erläutert durch die entsprechenden verantwortlichen Funktionen, z.B. Geschäftsleitung und Führungskräfte, auf ihre Aktualität überprüft.

Aspekt 3: Wer ist innerhalb des Unternehmens für das Thema Compliance verantwortlich?

Für das Thema Compliance sind in der Bank MaRiskCompliance-Funktion und WPHG-Compliance-Funktion sowie Vorstand Marktfolge verantwortlich.

Aspekt 3.1: Wie ist das Management in das Thema Compliance eingebunden?

Durch folgende Maßnahmen und Zuständigkeiten wird sichergestellt, dass Mitarbeiter und Aktivitäten im gesamten Unternehmen im Einklang mit Gesetzen, Vorschriften und Anforderungen stehen: - Verhaltenskodex und Mitarbeiterhandbuch - Arbeitsanweisungen - Schulungen - Vorbildfunktion der Geschäftsleitung und der Führungskräfte - Veröffentlichungen der Beauftragten - Integration in die Geschäfts-…

Aspekt 4: Wie werden Manager und Mitarbeiter auf die Einhaltung der Vorschriften aufmerksam gemacht?

Der bestehende Verhaltenskodex beinhaltet unter anderem verbindliche Erwartungen im Hinblick auf das Verhalten bei allen geschäftlichen Aktivitäten, zur Vermeidung von Bestechung, Korruption, Interessenskonflikten aller Art, Umgang mit Kundenbeschwerden, zum Verhalten gegenüber dem Wettbewerb, zum Kartellrecht, zum Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld ­ auch im Hinblick der Vermeidung von…

Aspekt 5: Machen Sie Angaben darüber, ob frühere Ziele zur Verhinderung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere Korruption erreicht wurden und inwieweit. Wenn Ziele nicht erreicht wurden, führen Sie aus, warum dies der Fall ist.

Im Berichtsjahr 2023 wurden in der Bank keine Korruptionsfälle bestätigt und demnach wurde das Ziel der Null-Toleranz Politik erfüllt.

Aspekt 5.1: Machen Sie Angaben darüber, ob frühere Compliance-Ziele erreicht wurden und inwieweit. Wenn Ziele nicht erreicht wurden, geben Sie an, warum dies der Fall ist.

Wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit, aus Geschäftsbeziehungen sowie aus Produkten und Dienstleistungen mit negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung oder die Nichteinhaltung von gesetzlichen Regelungen, aufsichtsrechtlichen Vorgaben oder bankinternen Anforderungen liegen nicht vor. Es wurden keine bestätigten Korruptionsfälle oder Bußgelder wegen der…

Aspekt 6: Wesentliche Risiken, die sich aus Ihren Geschäftsaktivitäten, Ihren Geschäftsbeziehungen sowie Ihren Produkten und/oder Dienstleistungen ergeben, die sich wahrscheinlich negativ auf gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten auswirken

Die Bank erkennt innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit aufgrund der existierenden Schulungs- und Kontrollmaßnahmen sowie dem Mangel an bisherigen Korruptionsfällen keine wesentlichen Risiken in Bezug auf Korruption und Bestechung. Bei Geschäftspartnern wird bestmöglich Korruptionsrisiken vorgebeugt und nur mit vertrauenswürdigen Unternehmen eine Geschäftsbeziehung eingegangen. Aufgrund des…

GRI KPIs - Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten

Signifikante Risiken im Zusammenhang mit Korruption, die durch eine Risikobewertung identifiziert wurden

Es wurden im Berichtsjahr 2023 keine erheblichen Korruptionsrisiken festgestellt. Wie bereits erläutert, besteht kein begründeter Verdacht auf Korruption im Bankgeschäft oder -betrieb.

GRI KPIs - Korruptionsvorfälle

Gesamtzahl der Korruptionsvorfälle

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Art der bestätigten Korruptionsvorfälle

Im Berichtszeitraum liegen keine bestätigten Korruptionsvorfälle vor.

Anzahl der bestätigten Vorfälle, bei denen die Mitarbeiter aufgrund von Korruption entlassen oder disziplinarisch belangt wurden

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Anzahl der bestätigten Vorfälle, bei denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Korruptionsverstößen gekündigt oder nicht verlängert wurden

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Beschreibung jeglicher Rechtsfälle in Bezug auf Korruption, die im Berichtszeitraums gegen die Organisation oder ihre Mitarbeiter eingeleitet wurden und die Ergebnisse dieser Fälle

Im Berichtszeitraum lagen keine öffentlichen rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption vor.

GRI KPIs - Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Gesamtwert signifikanter Bußgelder

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Gesamtzahl der nicht-monetären Sanktionen

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Anzahl der Fälle, die durch Streitbeilegungsmechanismen geführt wurden

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Wenn die Organisation keine Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften identifiziert hat, eine kurze Erklärung dieser Tatsache

Im Berichtszeitraum lag keine Feststellung von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften vor.

Zusammenhang, in dem erhebliche Geldbußen und nichtmonetäre Strafen verhängt wurden

Dieser Wert ist nicht relevant, da keine erheblichen Bußgelder auferlegt wurden.

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